Brandenburg

Zweitwohnsitzsteuer Angermünde

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Angermünde und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 12 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

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Zweitwohnsitzsteuer Angermünde berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Angermünde
Steuersatz der Gemeinde
12 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
12 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
864 €
entspricht im Monat
72 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Angermünde?

Angermünde erhebt 12 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 864 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 84 Gemeinden in Brandenburg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Angermünde damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Angermünde

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Angermünde anwenden

    In Angermünde gilt ein Satz von 12 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 12 % = 864 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Angermünde

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Angermünde?

In Angermünde beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 12 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 864 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Angermünde?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 12 %. Beispiel: 600 € × 12 × 12 % = 864 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Angermünde vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Angermünde: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Angermünde neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Angermünde in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Angermünde

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Angermünde.