Für Eigentümer von Ferienimmobilien an der Nordsee
Keine Zweitwohnung.
Keine Zweitwohnsitzsteuer.
Unser Vermietungsvertrag schließt Ihre private Nutzung aus. Damit wird Ihre Wohnung zur reinen Kapitalanlage, und Kapitalanlagen unterliegen der Zweitwohnungsteuer nach ständiger Rechtsprechung nicht.
Anzeige 299 € / Jahr · provisionsfrei · in wenigen Minuten startklar
- Vertrag schließt Eigennutzung aus
- 0 % Provision
- Geld-zurück-Garantie
- keine Vertragsbindung
Das Problem
Steuer für eine Wohnung, die meist leer steht
Viele Gemeinden erheben auf eine Zweitwohnung eine Aufwandsteuer, oft berechnet als Prozentsatz der Jahres-Kaltmiete. Je nach Satzung reicht das bis in den oberen zweistelligen Prozentbereich. Für eine typische Ferienwohnung kommen so schnell mehrere hundert bis über tausend Euro pro Jahr zusammen, für Wochen, in denen niemand die Wohnung nutzt.
Wird die Wohnung dagegen als reine Kapitalanlage vermietet, entfällt die Grundlage für die Steuer. Rechnen Sie rechts durch, was das für Ihre Wohnung bedeuten kann.
Was könnte Ihnen die Vermietung bringen?
- Wegfallende Zweitwohnungsteuer
- + 648 €
- Mögliche Mieteinnahmen (Ø 85 € / Nacht)
- + 2.550 €
- Anzeige bei Nordsee Wohnungen
- − 299 €
- Ihr Vorteil pro Jahr
- 2.899 €
Beispielrechnung. Ihre tatsächlichen Werte können erheblich abweichen. Die Zweitwohnungsteuer richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde; hier gerechnet mit einer angenommenen Jahres-Kaltmiete von 7,50 € / m². Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer, die Ersparnis bei der Zweitwohnungsteuer ist davon unabhängig.
Der Mechanismus
Warum die Steuer entfällt, Schritt für Schritt
Für die Gemeinde zählt eine Frage: Wofür halten Sie die Wohnung vor? Der Vertrag beantwortet sie eindeutig.
🏚️
Für den eigenen Bedarf vorgehalten
Die Wohnung dient dem persönlichen Lebensbedarf und steht die meiste Zeit leer. Die Gemeinde erhebt die Zweitwohnungsteuer.
Aufwandsteuer fällig
🏖️
Ganzjährig am Vermietungsmarkt
Der Vertrag schließt die private Nutzung aus. Die Wohnung wird reine Kapitalanlage, und solche unterliegen der Steuer nach ständiger Rechtsprechung nicht.
reine Kapitalanlage
Sie übertragen die Nutzung an uns
Mit dem Vermietungsvertrag übertragen Sie die Nutzung Ihrer Wohnung für die Vertragslaufzeit vollständig an uns. Ihr privates Nutzungsrecht ist damit ausgeschlossen, die Wohnung steht ganzjährig dem Vermietungsmarkt zur Verfügung.
Die Steuer knüpft an die private Nutzung an
Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer. Sie knüpft daran an, dass eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten wird.
Kapitalanlagen unterliegen ihr nicht
Wohnungen, die ausschließlich als Kapitalanlage gehalten werden, unterliegen ihr nach ständiger Rechtsprechung nicht. Durch den Nutzungsverzicht wird Ihre Wohnung genau zu einer solchen Kapitalanlage.
Den Nachweis liefern wir
Ob und wie Ihre Gemeinde das anerkennt, richtet sich nach der jeweiligen Satzung. Wir liefern Ihnen die Unterlagen für den Nachweis: Vertrag, öffentlich einsehbare Anzeige und lückenlose Buchungsdokumentation.
Für die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Ihren Steuerberater.
Klartext
Was Sie abgeben, und warum genau das der Punkt ist
Damit die Wohnung als Kapitalanlage gilt, geben Sie eines auf: die eigene private Nutzung. Für die Vertragslaufzeit halten Sie keine Zeiträume für sich persönlich frei. Genau dieser vollständige Verzicht ist der Grund, warum das Modell trägt, er ist kein Kleingedrucktes, sondern das Fundament.
Wenn Sie Ihre Wohnung weiterhin selbst nutzen möchten, ist unser Angebot nicht das richtige für Sie.
Ihre Rechte als Vermieter
Sie entscheiden, wer kommt, nicht ob vermietet wird
Der Nutzungsverzicht betrifft ausschließlich Ihre eigene Nutzung. Als Vermieter behalten Sie die Steuerung über Ihre Wohnung.
🧑⚖️
Sie wählen Ihre Gäste
Jede Buchungsanfrage prüfen und bestätigen Sie selbst.
💶
Sie bestimmen die Preise
Grundpreis, Saisonstaffelung und Rabatte legen Sie fest.
📆
Sie setzen die Mindestmietdauer
Kurz- oder Langzeit, ganz nach Ihrer Strategie.
🌐
Sie bleiben unabhängig
Parallel auf Airbnb, Booking.com & Co. inserieren ist erlaubt.
Den Belegungskalender halten wir über einen automatischen Abgleich mit Airbnb und Booking.com aktuell, ausschließlich, um Doppelbuchungen zu vermeiden.
Ihre Nachweise
Genau die Unterlagen, die zählen
Die Gemeinde möchte sehen, dass die Wohnung tatsächlich am Markt angeboten wird. Über Nordsee-Wohnungen.com bekommen Sie genau das, schwarz auf weiß:
- 📢Öffentlich einsehbare AnzeigeIhre Wohnung ist rund um die Uhr online buchbar und für jeden auffindbar.
- 📝VermietungsvertragDer Vertrag schließt Ihre private Nutzung für die Laufzeit aus, Ihr Beleg für die Gemeinde.
- 📚Lückenlose BuchungsunterlagenAnfragen, Bestätigungen und Rechnungen, vollständig dokumentiert.
In 3 Schritten startklar

Beratung oder Registrierung
Fordern Sie Ihre persönliche Berechnung an oder legen Sie direkt Ihr Gastgeber-Konto an.

Anzeige & Vertrag
Fotos, Beschreibung und Preise eintragen. Sie erhalten Ihren Vermietungsvertrag als Nachweis.

Vermieten & Nachweis führen
Buchungen bestätigen, Mieteinnahmen behalten, und der Gemeinde die vertragsgemäße Vermietung belegen.
Das sagen unsere Gastgeber
⭐⭐⭐⭐⭐
„Wir vermieten unsere Wohnung jetzt über Nordsee-Wohnungen und mussten die Zweitwohnungsteuer nach Vorlage des Vertrags nicht mehr zahlen. Die Anmeldung hat sich schon nach der ersten Buchung gerechnet.“
Die Geld-zurück-Garantie
Erkennt Ihre Gemeinde die Steuerbefreiung trotz vertragsgemäßer Vermietung nicht an, erstatten wir Ihnen die Jahresgebühr vollständig, ohne Kleingedrucktes.
Kein Kostenrisiko für Ihre Anzeige.
Häufige Fragen
Kann ich meine Wohnung noch selbst nutzen?
Nein, und das ist beabsichtigt. Der Vermietungsvertrag schließt Ihre private Nutzung für die gesamte Laufzeit aus. Sobald Sie sich die Eigennutzung offenhalten würden, gälte die Wohnung wieder als für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten, und damit als Zweitwohnsitz. Genau dieser Verzicht ist der Grund, warum das Modell funktioniert.
Was passiert, wenn meine Gemeinde die Befreiung nicht anerkennt?
Erkennt Ihre Gemeinde die Steuerbefreiung trotz vertragsgemäßer Vermietung nicht an, erstatten wir Ihnen die Jahresgebühr vollständig. Ob eine Gemeinde anerkennt, richtet sich nach ihrer Satzung; die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls klären Sie mit Ihrer Gemeinde oder Ihrem Steuerberater.
Was passiert nach Vertragsende?
Nach Ablauf des Vertrags entscheiden Sie frei über Ihre Wohnung. Möchten Sie sie wieder selbst nutzen, steht Ihnen das offen, dann kann allerdings die Zweitwohnungsteuer wieder greifen, weil die Wohnung dann wieder für den persönlichen Bedarf vorgehalten wird.
Muss ich meine Mieteinnahmen versteuern?
Ja. Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer. Das ist unabhängig von der Zweitwohnungsteuer: Die eine betrifft die Nutzung der Wohnung, die andere Ihre Einkünfte aus der Vermietung.
Kann ich parallel auf Airbnb und Booking.com inserieren?
Ja. Sie gehen bei uns keine Ausschließlichkeit ein. Damit keine Doppelbuchungen entstehen, gleichen wir die Verfügbarkeiten Ihrer Portale automatisch ab, ausschließlich zur Synchronisation belegter Zeiträume.
Was ist, wenn ich keine Buchungen bekomme?
Für die steuerliche Einordnung kommt es darauf an, dass die Wohnung nachweislich am Markt angeboten wird, nicht auf eine bestimmte Auslastung. Ihre öffentlich einsehbare Anzeige und der Vertrag belegen genau das. Und über unsere Geld-zurück-Garantie tragen Sie kein Kostenrisiko für die Anzeige.
Wie weise ich die Vermietung gegenüber der Gemeinde nach?
Sie erhalten von uns drei Bausteine: den Vermietungsvertrag, Ihre öffentlich einsehbare Online-Anzeige und die vollständige Buchungsdokumentation (Anfragen, Bestätigungen, Rechnungen). Diese Unterlagen legen Sie Ihrer Gemeinde vor.
Gilt das in jeder Nordsee-Gemeinde?
Die Zweitwohnungsteuer und ihre Anerkennung richten sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung, sie unterscheidet sich von Ort zu Ort. Wir liefern die Nachweise; die konkrete Anerkennung entscheidet Ihre Gemeinde. Rufen Sie uns gern an, wir helfen Ihnen bei den Unterlagen.
Persönlich für Sie da
Rechnen wir Ihre Ersparnis gemeinsam durch.
Sie erreichen uns direkt, wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen zur Steuer, zum Vertrag und zu Ihrer Anzeige. Rufen Sie an oder fordern Sie Ihre persönliche Berechnung an.
📞 01573 / 0740494Persönliche Beratung, meist noch am selben Tag zurückgerufen.
Lieber gleich selbst inserieren? Direkt zur Anmeldung (299 € / Jahr)
