Baden-Württemberg
Zweitwohnsitzsteuer Bad Dürrheim
Sie haben einen Zweitwohnsitz in Bad Dürrheim und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt rund 11,93 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.
Zweitwohnsitzsteuer Bad Dürrheim berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 11.93 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 859 €
- entspricht im Monat
- 72 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Bad Dürrheim?
Bad Dürrheim erhebt rund 11,93 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 859 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Hinweis: Bad Dürrheim berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.
So berechnen Sie die Steuer in Bad Dürrheim
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Bad Dürrheim anwenden
In Bad Dürrheim gilt ein Satz von 11,93 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 11,93 % = 859 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Bad Dürrheim
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Bad Dürrheim?
In Bad Dürrheim beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 11,93 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 859 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Bad Dürrheim?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 11,93 %. Beispiel: 600 € × 12 × 11,93 % = 859 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Bad Dürrheim vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Bad Dürrheim: der Hintergrund
In Baden-Württemberg überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Bad Dürrheim hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Bad Dürrheim.
