Baden-Württemberg

Zweitwohnsitzsteuer Baiersbronn

Die Zweitwohnsitzsteuer in Baiersbronn beträgt 20 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Baiersbronn berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Baiersbronn
Steuersatz der Gemeinde
20 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
20 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.440 €
entspricht im Monat
120 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Baiersbronn?

Baiersbronn erhebt 20 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.440 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Baiersbronn

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Baiersbronn anwenden

    In Baiersbronn gilt ein Satz von 20 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 20 % = 1.440 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Baiersbronn

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Baiersbronn?

In Baiersbronn beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 20 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.440 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Baiersbronn?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 20 %. Beispiel: 600 € × 12 × 20 % = 1.440 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Baiersbronn vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Baiersbronn: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Baiersbronn darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Baiersbronn.