Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Berchtesgaden

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Berchtesgaden und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 15 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Berchtesgaden berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Berchtesgaden
Steuersatz der Gemeinde
15 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
15 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.080 €
entspricht im Monat
90 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Berchtesgaden?

Berchtesgaden erhebt 15 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.080 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Berchtesgaden

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Berchtesgaden anwenden

    In Berchtesgaden gilt ein Satz von 15 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 15 % = 1.080 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Berchtesgaden

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Berchtesgaden?

In Berchtesgaden beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 15 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.080 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Berchtesgaden?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 15 %. Beispiel: 600 € × 12 × 15 % = 1.080 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Berchtesgaden vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Berchtesgaden: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Berchtesgaden neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Berchtesgaden in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Berchtesgaden.