Sachsen-Anhalt

Zweitwohnsitzsteuer Blankenburg (Harz)

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Blankenburg (Harz) und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 7 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Blankenburg (Harz) berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Blankenburg (Harz)
Steuersatz der Gemeinde
7 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
7 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
504 €
entspricht im Monat
42 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Blankenburg (Harz)?

Blankenburg (Harz) erhebt 7 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 504 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Blankenburg (Harz)

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Blankenburg (Harz) anwenden

    In Blankenburg (Harz) gilt ein Satz von 7 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 7 % = 504 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Blankenburg (Harz)

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Blankenburg (Harz)?

In Blankenburg (Harz) beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 7 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 504 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Blankenburg (Harz)?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 7 %. Beispiel: 600 € × 12 × 7 % = 504 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Blankenburg (Harz) vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Blankenburg (Harz): der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Blankenburg (Harz) darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Blankenburg (Harz).