Niedersachsen
Zweitwohnsitzsteuer Borkum
Wer in Borkum eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Niedersachsen setzt die Stadt dafür 23,1 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.
Zweitwohnsitzsteuer Borkum berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 23.1 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 1.663 €
- entspricht im Monat
- 139 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Borkum?
Borkum erhebt 23,1 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.663 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
So berechnen Sie die Steuer in Borkum
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Borkum anwenden
In Borkum gilt ein Satz von 23,1 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 23,1 % = 1.663 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Borkum
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Borkum?
In Borkum beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 23,1 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.663 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Borkum?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 23,1 %. Beispiel: 600 € × 12 × 23,1 % = 1.663 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Borkum vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Borkum: der Hintergrund
In Niedersachsen überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Borkum hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Borkum.
