Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Bünsdorf

Wer in Bünsdorf eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Schleswig-Holstein setzt die Stadt dafür 6,6 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Bünsdorf berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Bünsdorf
Steuersatz der Gemeinde
6.6 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
6.6 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
475 €
entspricht im Monat
40 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Bünsdorf?

Bünsdorf erhebt 6,6 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 475 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Bünsdorf

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Bünsdorf anwenden

    In Bünsdorf gilt ein Satz von 6,6 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 6,6 % = 475 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Bünsdorf

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Bünsdorf?

In Bünsdorf beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 6,6 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 475 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Bünsdorf?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 6,6 %. Beispiel: 600 € × 12 × 6,6 % = 475 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Bünsdorf vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Bünsdorf: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Bünsdorf neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Bünsdorf in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Bünsdorf.