Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Büsum

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Büsum und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 6 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Büsum berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Büsum
Steuersatz der Gemeinde
6 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
6 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
432 €
entspricht im Monat
36 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Büsum?

Büsum erhebt 6 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 432 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Büsum

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Büsum anwenden

    In Büsum gilt ein Satz von 6 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 6 % = 432 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Büsum

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Büsum?

In Büsum beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 6 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 432 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Büsum?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 6 %. Beispiel: 600 € × 12 × 6 % = 432 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Büsum vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Büsum: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Büsum neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Büsum in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Büsum.