Nordrhein-Westfalen

Zweitwohnsitzsteuer Duisburg

Die Zweitwohnsitzsteuer in Duisburg beträgt 12 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Duisburg berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Duisburg
Steuersatz der Gemeinde
12 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
12 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
864 €
entspricht im Monat
72 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Duisburg?

Duisburg erhebt 12 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 864 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Duisburg

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Duisburg anwenden

    In Duisburg gilt ein Satz von 12 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 12 % = 864 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Duisburg

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Duisburg?

In Duisburg beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 12 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 864 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Duisburg?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 12 %. Beispiel: 600 € × 12 × 12 % = 864 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Duisburg vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Duisburg: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Duisburg darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Duisburg.