Bayern
Zweitwohnsitzsteuer Eggstätt
Wer in Eggstätt eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Bayern setzt die Stadt dafür rund 13,52 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.
Zweitwohnsitzsteuer Eggstätt berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 13.52 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 973 €
- entspricht im Monat
- 81 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Eggstätt?
Eggstätt erhebt rund 13,52 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 973 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Hinweis: Eggstätt berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.
So berechnen Sie die Steuer in Eggstätt
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Eggstätt anwenden
In Eggstätt gilt ein Satz von 13,52 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 13,52 % = 973 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Eggstätt
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Eggstätt?
In Eggstätt beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 13,52 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 973 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Eggstätt?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 13,52 %. Beispiel: 600 € × 12 × 13,52 % = 973 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Eggstätt vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Eggstätt: der Hintergrund
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Eggstätt neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Eggstätt in einer eigenen Satzung.
Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Eggstätt.
