Thüringen

Zweitwohnsitzsteuer Erfurt

Wer in Erfurt eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Thüringen setzt die Stadt dafür 16 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

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Zweitwohnsitzsteuer Erfurt berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Erfurt
Steuersatz der Gemeinde
16 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
16 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.152 €
entspricht im Monat
96 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Erfurt?

Erfurt erhebt 16 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.152 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Erfurt

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Erfurt anwenden

    In Erfurt gilt ein Satz von 16 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 16 % = 1.152 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Erfurt

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Erfurt?

In Erfurt beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 16 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.152 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Erfurt?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 16 %. Beispiel: 600 € × 12 × 16 % = 1.152 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Erfurt vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Erfurt: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Erfurt neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Erfurt in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Erfurt.