Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Feldafing

Wer in Feldafing eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Bayern setzt die Stadt dafür 8,8 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Feldafing berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Feldafing
Steuersatz der Gemeinde
8.8 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
8.8 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
634 €
entspricht im Monat
53 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Feldafing?

Feldafing erhebt 8,8 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 634 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Feldafing

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Feldafing anwenden

    In Feldafing gilt ein Satz von 8,8 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 8,8 % = 634 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Feldafing

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Feldafing?

In Feldafing beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 8,8 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 634 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Feldafing?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 8,8 %. Beispiel: 600 € × 12 × 8,8 % = 634 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Feldafing vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Feldafing: der Hintergrund

In Bayern überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Feldafing hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Feldafing.