Rheinland-Pfalz

Zweitwohnsitzsteuer Feusdorf

Feusdorf erhebt wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 16 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Feusdorf berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Feusdorf
Steuersatz der Gemeinde
16 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
16 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.152 €
entspricht im Monat
96 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Feusdorf?

Feusdorf erhebt 16 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.152 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 42 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Feusdorf damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Feusdorf

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Feusdorf anwenden

    In Feusdorf gilt ein Satz von 16 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 16 % = 1.152 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Feusdorf

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Feusdorf?

In Feusdorf beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 16 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.152 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Feusdorf?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 16 %. Beispiel: 600 € × 12 × 16 % = 1.152 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Feusdorf vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Feusdorf: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Feusdorf neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Feusdorf in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Feusdorf

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Feusdorf.