Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Füssen

Die Zweitwohnsitzsteuer in Füssen beträgt rund 8,56 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Füssen berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Füssen
Steuersatz der Gemeinde
8.56 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
8.56 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
616 €
entspricht im Monat
51 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Füssen?

Füssen erhebt rund 8,56 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 616 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Hinweis: Füssen berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.

So berechnen Sie die Steuer in Füssen

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Füssen anwenden

    In Füssen gilt ein Satz von 8,56 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 8,56 % = 616 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Füssen

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Füssen?

In Füssen beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 8,56 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 616 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Füssen?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 8,56 %. Beispiel: 600 € × 12 × 8,56 % = 616 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Füssen vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Füssen: der Hintergrund

In Bayern überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Füssen hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Füssen.