Hessen

Zweitwohnsitzsteuer Grebenstein

Grebenstein erhebt wie viele Kommunen in Hessen eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei rund 13,21 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Grebenstein berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Grebenstein
Steuersatz der Gemeinde
13.21 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
13.21 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
951 €
entspricht im Monat
79 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Grebenstein?

Grebenstein erhebt rund 13,21 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 951 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Hinweis: Grebenstein berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.

So berechnen Sie die Steuer in Grebenstein

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Grebenstein anwenden

    In Grebenstein gilt ein Satz von 13,21 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 13,21 % = 951 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Grebenstein

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Grebenstein?

In Grebenstein beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 13,21 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 951 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Grebenstein?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 13,21 %. Beispiel: 600 € × 12 × 13,21 % = 951 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Grebenstein vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Grebenstein: der Hintergrund

In Hessen überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Grebenstein hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Grebenstein.