Brandenburg

Zweitwohnsitzsteuer Groß Köris

Groß Köris erhebt wie viele Kommunen in Brandenburg eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 10 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Groß Köris berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Groß Köris
Steuersatz der Gemeinde
10 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
10 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
720 €
entspricht im Monat
60 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Köris?

Groß Köris erhebt 10 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 720 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 84 Gemeinden in Brandenburg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Groß Köris damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Groß Köris

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Groß Köris anwenden

    In Groß Köris gilt ein Satz von 10 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 10 % = 720 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Groß Köris

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Köris?

In Groß Köris beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 10 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 720 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Köris?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 10 %. Beispiel: 600 € × 12 × 10 % = 720 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Köris vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Groß Köris: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Groß Köris neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Groß Köris in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Groß Köris

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Groß Köris.