Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Groß Wittensee

Die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Wittensee beträgt 12,1 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Groß Wittensee berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Groß Wittensee
Steuersatz der Gemeinde
12.1 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
12.1 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
871 €
entspricht im Monat
73 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Wittensee?

Groß Wittensee erhebt 12,1 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 871 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Groß Wittensee

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Groß Wittensee anwenden

    In Groß Wittensee gilt ein Satz von 12,1 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 12,1 % = 871 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Groß Wittensee

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Wittensee?

In Groß Wittensee beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 12,1 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 871 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Wittensee?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 12,1 %. Beispiel: 600 € × 12 × 12,1 % = 871 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Groß Wittensee vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Groß Wittensee: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Groß Wittensee darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Groß Wittensee.