Hamburg
Zweitwohnsitzsteuer Hamburg
Hamburg erhebt wie viele Kommunen in Hamburg eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 8 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Hamburg berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 8 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 576 €
- entspricht im Monat
- 48 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg?
Hamburg erhebt 8 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 576 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
So berechnen Sie die Steuer in Hamburg
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Hamburg anwenden
In Hamburg gilt ein Satz von 8 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 8 % = 576 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Hamburg
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg?
In Hamburg beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 8 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 576 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 8 %. Beispiel: 600 € × 12 × 8 % = 576 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Hamburg: der Hintergrund
In Hamburg überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Hamburg hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Hamburg.
