Niedersachsen

Zweitwohnsitzsteuer Hechthausen

Wer in Hechthausen eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Niedersachsen setzt die Stadt dafür 2,3 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

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Zweitwohnsitzsteuer Hechthausen berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Hechthausen
Steuersatz der Gemeinde
2.3 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
2.3 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
166 €
entspricht im Monat
14 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hechthausen?

Hechthausen erhebt 2,3 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 166 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Hechthausen

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Hechthausen anwenden

    In Hechthausen gilt ein Satz von 2,3 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 2,3 % = 166 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Hechthausen

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hechthausen?

In Hechthausen beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 2,3 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 166 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hechthausen?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 2,3 %. Beispiel: 600 € × 12 × 2,3 % = 166 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hechthausen vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Hechthausen: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Hechthausen darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Hechthausen.