Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Heringsdorf

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Heringsdorf und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 11,4 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Heringsdorf berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Heringsdorf
Steuersatz der Gemeinde
11.4 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
11.4 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
821 €
entspricht im Monat
68 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Heringsdorf?

Heringsdorf erhebt 11,4 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 821 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Heringsdorf damit im mittleren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Heringsdorf

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Heringsdorf anwenden

    In Heringsdorf gilt ein Satz von 11,4 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 11,4 % = 821 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Heringsdorf

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Heringsdorf?

In Heringsdorf beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 11,4 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 821 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Heringsdorf?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 11,4 %. Beispiel: 600 € × 12 × 11,4 % = 821 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Heringsdorf vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Heringsdorf: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Heringsdorf neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Heringsdorf in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Heringsdorf

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Heringsdorf.