Hessen

Zweitwohnsitzsteuer Hofbieber

Hofbieber erhebt wie viele Kommunen in Hessen eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 6,9 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Hofbieber berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Hofbieber
Steuersatz der Gemeinde
6.9 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
6.9 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
497 €
entspricht im Monat
41 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hofbieber?

Hofbieber erhebt 6,9 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 497 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Hofbieber

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Hofbieber anwenden

    In Hofbieber gilt ein Satz von 6,9 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 6,9 % = 497 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Hofbieber

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hofbieber?

In Hofbieber beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 6,9 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 497 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hofbieber?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 6,9 %. Beispiel: 600 € × 12 × 6,9 % = 497 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hofbieber vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Hofbieber: der Hintergrund

In Hessen überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Hofbieber hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Hofbieber.