Sachsen
Zweitwohnsitzsteuer Hohnstein
Hohnstein erhebt wie viele Kommunen in Sachsen eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei rund 9,22 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Hohnstein berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 9.22 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 664 €
- entspricht im Monat
- 55 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hohnstein?
Hohnstein erhebt rund 9,22 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 664 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Hinweis: Hohnstein berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.
So berechnen Sie die Steuer in Hohnstein
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Hohnstein anwenden
In Hohnstein gilt ein Satz von 9,22 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 9,22 % = 664 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Hohnstein
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hohnstein?
In Hohnstein beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 9,22 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 664 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hohnstein?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 9,22 %. Beispiel: 600 € × 12 × 9,22 % = 664 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Hohnstein vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Hohnstein: der Hintergrund
Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Hohnstein darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.
Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Hohnstein.
