Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Inzell

Inzell erhebt wie viele Kommunen in Bayern eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 16,5 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Inzell berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Inzell
Steuersatz der Gemeinde
16.5 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
16.5 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.188 €
entspricht im Monat
99 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Inzell?

Inzell erhebt 16,5 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.188 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Inzell

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Inzell anwenden

    In Inzell gilt ein Satz von 16,5 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 16,5 % = 1.188 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Inzell

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Inzell?

In Inzell beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 16,5 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.188 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Inzell?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 16,5 %. Beispiel: 600 € × 12 × 16,5 % = 1.188 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Inzell vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Inzell: der Hintergrund

In Bayern überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Inzell hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Inzell.