Nordrhein-Westfalen

Zweitwohnsitzsteuer Kalkar

Wer in Kalkar eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Nordrhein-Westfalen setzt die Stadt dafür 14 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

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Zweitwohnsitzsteuer Kalkar berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Kalkar
Steuersatz der Gemeinde
14 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
14 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.008 €
entspricht im Monat
84 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kalkar?

Kalkar erhebt 14 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.008 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 98 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Kalkar damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Kalkar

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Kalkar anwenden

    In Kalkar gilt ein Satz von 14 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 14 % = 1.008 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Kalkar

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kalkar?

In Kalkar beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 14 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.008 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kalkar?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 14 %. Beispiel: 600 € × 12 × 14 % = 1.008 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kalkar vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Kalkar: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Kalkar darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Kalkar

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Kalkar.