Mecklenburg-Vorpommern

Zweitwohnsitzsteuer Kamminke

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Kamminke und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 18,1 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Kamminke berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Kamminke
Steuersatz der Gemeinde
18.1 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
18.1 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.303 €
entspricht im Monat
109 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kamminke?

Kamminke erhebt 18,1 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.303 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Kamminke

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Kamminke anwenden

    In Kamminke gilt ein Satz von 18,1 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 18,1 % = 1.303 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Kamminke

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kamminke?

In Kamminke beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 18,1 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.303 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kamminke?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 18,1 %. Beispiel: 600 € × 12 × 18,1 % = 1.303 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kamminke vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Kamminke: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Kamminke darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Kamminke.