Baden-Württemberg

Zweitwohnsitzsteuer Konstanz

Wer in Konstanz eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Baden-Württemberg setzt die Stadt dafür 35 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Konstanz berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Konstanz
Steuersatz der Gemeinde
35 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
35 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
2.520 €
entspricht im Monat
210 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Konstanz?

Konstanz erhebt 35 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 2.520 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Konstanz

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Konstanz anwenden

    In Konstanz gilt ein Satz von 35 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 35 % = 2.520 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Konstanz

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Konstanz?

In Konstanz beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 35 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 2.520 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Konstanz?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 35 %. Beispiel: 600 € × 12 × 35 % = 2.520 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Konstanz vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Konstanz: der Hintergrund

In Baden-Württemberg überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Konstanz hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Konstanz.