Sachsen

Zweitwohnsitzsteuer Kriebstein

Wer in Kriebstein eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Sachsen setzt die Stadt dafür rund 8,03 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

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Zweitwohnsitzsteuer Kriebstein berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Kriebstein
Steuersatz der Gemeinde
8.03 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
8.03 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
578 €
entspricht im Monat
48 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kriebstein?

Kriebstein erhebt rund 8,03 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 578 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Hinweis: Kriebstein berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.

So berechnen Sie die Steuer in Kriebstein

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Kriebstein anwenden

    In Kriebstein gilt ein Satz von 8,03 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 8,03 % = 578 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Kriebstein

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kriebstein?

In Kriebstein beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 8,03 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 578 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kriebstein?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 8,03 %. Beispiel: 600 € × 12 × 8,03 % = 578 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kriebstein vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Kriebstein: der Hintergrund

In Sachsen überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Kriebstein hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Kriebstein.