Mecklenburg-Vorpommern

Zweitwohnsitzsteuer Kühlungsborn

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Kühlungsborn und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 22 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Kühlungsborn berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Kühlungsborn
Steuersatz der Gemeinde
22 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
22 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.584 €
entspricht im Monat
132 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kühlungsborn?

Kühlungsborn erhebt 22 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.584 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Kühlungsborn

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Kühlungsborn anwenden

    In Kühlungsborn gilt ein Satz von 22 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 22 % = 1.584 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Kühlungsborn

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Kühlungsborn?

In Kühlungsborn beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 22 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.584 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kühlungsborn?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 22 %. Beispiel: 600 € × 12 × 22 % = 1.584 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Kühlungsborn vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Kühlungsborn: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Kühlungsborn neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Kühlungsborn in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Kühlungsborn.