Hessen
Zweitwohnsitzsteuer Langgöns
Langgöns erhebt wie viele Kommunen in Hessen eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 10 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Langgöns berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 10 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 720 €
- entspricht im Monat
- 60 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Langgöns?
Langgöns erhebt 10 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 720 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Unter den 57 Gemeinden in Hessen mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Langgöns damit im mittleren Bereich.
So berechnen Sie die Steuer in Langgöns
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Langgöns anwenden
In Langgöns gilt ein Satz von 10 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 10 % = 720 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Langgöns
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Langgöns?
In Langgöns beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 10 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 720 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Langgöns?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 10 %. Beispiel: 600 € × 12 × 10 % = 720 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Langgöns vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Langgöns: der Hintergrund
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Langgöns neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Langgöns in einer eigenen Satzung.
Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.
Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Langgöns
Weitere Gemeinden in Hessen mit ähnlichem oder abweichendem Satz:
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Langgöns.
