Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Lechbruck am See

Lechbruck am See erhebt wie viele Kommunen in Bayern eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 6,5 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.

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Zweitwohnsitzsteuer Lechbruck am See berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Lechbruck am See
Steuersatz der Gemeinde
6.5 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
6.5 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
468 €
entspricht im Monat
39 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Lechbruck am See?

Lechbruck am See erhebt 6,5 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 468 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Lechbruck am See

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Lechbruck am See anwenden

    In Lechbruck am See gilt ein Satz von 6,5 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 6,5 % = 468 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Lechbruck am See

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Lechbruck am See?

In Lechbruck am See beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 6,5 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 468 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Lechbruck am See?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 6,5 %. Beispiel: 600 € × 12 × 6,5 % = 468 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Lechbruck am See vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Lechbruck am See: der Hintergrund

In Bayern überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Lechbruck am See hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Lechbruck am See.