Mecklenburg-Vorpommern
Zweitwohnsitzsteuer Loddin
Loddin erhebt wie viele Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei rund 11,15 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Loddin berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 11.15 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 803 €
- entspricht im Monat
- 67 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Loddin?
Loddin erhebt rund 11,15 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 803 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Hinweis: Loddin berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.
So berechnen Sie die Steuer in Loddin
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Loddin anwenden
In Loddin gilt ein Satz von 11,15 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 11,15 % = 803 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Loddin
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Loddin?
In Loddin beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 11,15 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 803 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Loddin?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 11,15 %. Beispiel: 600 € × 12 × 11,15 % = 803 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Loddin vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Loddin: der Hintergrund
In Mecklenburg-Vorpommern überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Loddin hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Loddin.
