Niedersachsen

Zweitwohnsitzsteuer Lüneburg

Die Zweitwohnsitzsteuer in Lüneburg beträgt 8 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Lüneburg berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Lüneburg
Steuersatz der Gemeinde
8 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
8 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
576 €
entspricht im Monat
48 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Lüneburg?

Lüneburg erhebt 8 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 576 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Lüneburg

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Lüneburg anwenden

    In Lüneburg gilt ein Satz von 8 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 8 % = 576 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Lüneburg

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Lüneburg?

In Lüneburg beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 8 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 576 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Lüneburg?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 8 %. Beispiel: 600 € × 12 × 8 % = 576 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Lüneburg vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Lüneburg: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Lüneburg darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Lüneburg.