Nordrhein-Westfalen

Zweitwohnsitzsteuer Marienheide

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Marienheide und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 11 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Marienheide berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Marienheide
Steuersatz der Gemeinde
11 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
11 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
792 €
entspricht im Monat
66 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Marienheide?

Marienheide erhebt 11 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 792 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Marienheide

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Marienheide anwenden

    In Marienheide gilt ein Satz von 11 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 11 % = 792 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Marienheide

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Marienheide?

In Marienheide beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 11 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 792 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Marienheide?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 11 %. Beispiel: 600 € × 12 × 11 % = 792 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Marienheide vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Marienheide: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Marienheide darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Marienheide.