Baden-Württemberg
Zweitwohnsitzsteuer Meersburg
Wer in Meersburg eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Baden-Württemberg setzt die Stadt dafür 28 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.
Zweitwohnsitzsteuer Meersburg berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 28 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 2.016 €
- entspricht im Monat
- 168 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Meersburg?
Meersburg erhebt 28 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 2.016 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
So berechnen Sie die Steuer in Meersburg
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Meersburg anwenden
In Meersburg gilt ein Satz von 28 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 28 % = 2.016 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Meersburg
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Meersburg?
In Meersburg beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 28 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 2.016 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Meersburg?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 28 %. Beispiel: 600 € × 12 × 28 % = 2.016 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Meersburg vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Meersburg: der Hintergrund
Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Meersburg darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.
Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Meersburg.
