Baden-Württemberg
Zweitwohnsitzsteuer Moos
Wer in Moos eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Baden-Württemberg setzt die Stadt dafür rund 20,75 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.
Zweitwohnsitzsteuer Moos berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 20.75 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 1.494 €
- entspricht im Monat
- 125 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Moos?
Moos erhebt rund 20,75 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.494 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
Hinweis: Moos berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.
So berechnen Sie die Steuer in Moos
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Moos anwenden
In Moos gilt ein Satz von 20,75 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 20,75 % = 1.494 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Moos
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Moos?
In Moos beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 20,75 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.494 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Moos?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 20,75 %. Beispiel: 600 € × 12 × 20,75 % = 1.494 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Moos vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Moos: der Hintergrund
In Baden-Württemberg überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Moos hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Moos.
