Sachsen

Zweitwohnsitzsteuer Naundorf

Die Zweitwohnsitzsteuer in Naundorf beträgt 6,3 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Naundorf berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Naundorf
Steuersatz der Gemeinde
6.3 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
6.3 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
454 €
entspricht im Monat
38 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Naundorf?

Naundorf erhebt 6,3 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 454 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Naundorf

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Naundorf anwenden

    In Naundorf gilt ein Satz von 6,3 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 6,3 % = 454 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Naundorf

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Naundorf?

In Naundorf beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 6,3 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 454 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Naundorf?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 6,3 %. Beispiel: 600 € × 12 × 6,3 % = 454 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Naundorf vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Naundorf: der Hintergrund

In Sachsen überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Naundorf hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Naundorf.