Mecklenburg-Vorpommern

Zweitwohnsitzsteuer Neubrandenburg

Wer in Neubrandenburg eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Mecklenburg-Vorpommern setzt die Stadt dafür 13,2 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Neubrandenburg berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Neubrandenburg
Steuersatz der Gemeinde
13.2 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
13.2 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
950 €
entspricht im Monat
79 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Neubrandenburg?

Neubrandenburg erhebt 13,2 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 950 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Neubrandenburg

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Neubrandenburg anwenden

    In Neubrandenburg gilt ein Satz von 13,2 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 13,2 % = 950 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Neubrandenburg

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Neubrandenburg?

In Neubrandenburg beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 13,2 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 950 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Neubrandenburg?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 13,2 %. Beispiel: 600 € × 12 × 13,2 % = 950 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Neubrandenburg vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Neubrandenburg: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Neubrandenburg darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Neubrandenburg.