Schleswig-Holstein

Zweitwohnsitzsteuer Neumünster

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Neumünster und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 18 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Neumünster berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Neumünster
Steuersatz der Gemeinde
18 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
18 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
1.296 €
entspricht im Monat
108 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Neumünster?

Neumünster erhebt 18 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.296 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 99 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Neumünster damit im oberen Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Neumünster

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Neumünster anwenden

    In Neumünster gilt ein Satz von 18 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 18 % = 1.296 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Neumünster

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Neumünster?

In Neumünster beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 18 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.296 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Neumünster?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 18 %. Beispiel: 600 € × 12 × 18 % = 1.296 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Neumünster vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Neumünster: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Neumünster neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Neumünster in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Neumünster

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Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Neumünster.