Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Oberaudorf

Die Zweitwohnsitzsteuer in Oberaudorf beträgt 12,6 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Oberaudorf berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Oberaudorf
Steuersatz der Gemeinde
12.6 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
12.6 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
907 €
entspricht im Monat
76 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Oberaudorf?

Oberaudorf erhebt 12,6 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 907 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Oberaudorf

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Oberaudorf anwenden

    In Oberaudorf gilt ein Satz von 12,6 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 12,6 % = 907 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Oberaudorf

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Oberaudorf?

In Oberaudorf beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 12,6 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 907 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Oberaudorf?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 12,6 %. Beispiel: 600 € × 12 × 12,6 % = 907 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Oberaudorf vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Oberaudorf: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Oberaudorf neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Oberaudorf in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Oberaudorf.