Niedersachsen

Zweitwohnsitzsteuer Osten

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Osten und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 2,32 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

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Zweitwohnsitzsteuer Osten berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Osten
Steuersatz der Gemeinde
2.32 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
2.32 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
167 €
entspricht im Monat
14 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Osten?

Osten erhebt 2,32 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 167 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Osten

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Osten anwenden

    In Osten gilt ein Satz von 2,32 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 2,32 % = 167 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Osten

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Osten?

In Osten beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 2,32 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 167 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Osten?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 2,32 %. Beispiel: 600 € × 12 × 2,32 % = 167 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Osten vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Osten: der Hintergrund

Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Osten darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.

Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Osten.