Bayern

Zweitwohnsitzsteuer Pfronten

Wer in Pfronten eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Bayern setzt die Stadt dafür rund 8,81 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

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Zweitwohnsitzsteuer Pfronten berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Pfronten
Steuersatz der Gemeinde
8.81 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
8.81 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
634 €
entspricht im Monat
53 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Pfronten?

Pfronten erhebt rund 8,81 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 634 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Hinweis: Pfronten berechnet die Steuer nach einer abweichenden Bemessungsgrundlage. Der angegebene Prozentwert ist eine Näherung, damit Sie die Größenordnung einschätzen können – maßgeblich ist die Satzung der Stadt.

So berechnen Sie die Steuer in Pfronten

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Pfronten anwenden

    In Pfronten gilt ein Satz von 8,81 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 8,81 % = 634 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Pfronten

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Pfronten?

In Pfronten beträgt die Zweitwohnsitzsteuer rund 8,81 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 634 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Pfronten?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 8,81 %. Beispiel: 600 € × 12 × 8,81 % = 634 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Pfronten vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Pfronten: der Hintergrund

In Bayern überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Pfronten hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Pfronten.