Schleswig-Holstein
Zweitwohnsitzsteuer Plön
Plön erhebt wie viele Kommunen in Schleswig-Holstein eine Zweitwohnsitzsteuer. Der Satz liegt bei 13,2 % der Jahresnettokaltmiete. Tragen Sie Ihre Kaltmiete ein und Sie kennen Ihre voraussichtliche Jahressteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Plön berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 13.2 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 950 €
- entspricht im Monat
- 79 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Plön?
Plön erhebt 13,2 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 950 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
So berechnen Sie die Steuer in Plön
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Plön anwenden
In Plön gilt ein Satz von 13,2 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 13,2 % = 950 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Plön
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Plön?
In Plön beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 13,2 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 950 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Plön?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 13,2 %. Beispiel: 600 € × 12 × 13,2 % = 950 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Plön vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Plön: der Hintergrund
In Schleswig-Holstein überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Plön hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Plön.
