Sachsen-Anhalt

Zweitwohnsitzsteuer Radis

Die Zweitwohnsitzsteuer in Radis beträgt 11 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Radis berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Radis
Steuersatz der Gemeinde
11 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
11 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
792 €
entspricht im Monat
66 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Radis?

Radis erhebt 11 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 792 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Radis

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Radis anwenden

    In Radis gilt ein Satz von 11 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 11 % = 792 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Radis

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Radis?

In Radis beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 11 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 792 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Radis?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 11 %. Beispiel: 600 € × 12 × 11 % = 792 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Radis vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Radis: der Hintergrund

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird nicht Ihr Einkommen, sondern der Aufwand, in Radis neben der Hauptwohnung eine zweite Wohnung zu halten. Die Grundlage steht im Grundgesetz, die konkrete Höhe regelt Radis in einer eigenen Satzung.

Wer die Steuer umgehen will, ohne zu tricksen, hat einen legalen Weg: die Wohnung ausschließlich vermieten und die eigene Nutzung ausschließen. Dann gilt sie als Kapitalanlage und bleibt in aller Regel steuerfrei.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Radis.