Schleswig-Holstein
Zweitwohnsitzsteuer Schleswig
Die Zweitwohnsitzsteuer in Schleswig beträgt 15,4 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.
Zweitwohnsitzsteuer Schleswig berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 15.4 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 1.109 €
- entspricht im Monat
- 92 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Schleswig?
Schleswig erhebt 15,4 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.109 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
So berechnen Sie die Steuer in Schleswig
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Schleswig anwenden
In Schleswig gilt ein Satz von 15,4 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 15,4 % = 1.109 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Schleswig
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Schleswig?
In Schleswig beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 15,4 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.109 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Schleswig?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 15,4 %. Beispiel: 600 € × 12 × 15,4 % = 1.109 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Schleswig vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Schleswig: der Hintergrund
In Schleswig-Holstein überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Schleswig hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.
Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Schleswig.
