Baden-Württemberg

Zweitwohnsitzsteuer Schönwald im Schwarzwald

Wer in Schönwald im Schwarzwald eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Baden-Württemberg setzt die Stadt dafür 10 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.

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Zweitwohnsitzsteuer Schönwald im Schwarzwald berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Schönwald im Schwarzwald
Steuersatz der Gemeinde
10 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
10 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
720 €
entspricht im Monat
60 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Schönwald im Schwarzwald?

Schönwald im Schwarzwald erhebt 10 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 720 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 104 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Schönwald im Schwarzwald damit im mittleren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Schönwald im Schwarzwald

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Schönwald im Schwarzwald anwenden

    In Schönwald im Schwarzwald gilt ein Satz von 10 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 10 % = 720 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Schönwald im Schwarzwald

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Schönwald im Schwarzwald?

In Schönwald im Schwarzwald beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 10 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 720 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Schönwald im Schwarzwald?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 10 %. Beispiel: 600 € × 12 × 10 % = 720 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Schönwald im Schwarzwald vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Schönwald im Schwarzwald: der Hintergrund

In Baden-Württemberg überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Schönwald im Schwarzwald hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Schönwald im Schwarzwald

Weitere Gemeinden in Baden-Württemberg mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Schönwald im Schwarzwald.