Schleswig-Holstein
Zweitwohnsitzsteuer Wedel
Sie haben einen Zweitwohnsitz in Wedel und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 13,2 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.
Zweitwohnsitzsteuer Wedel berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 13.2 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 950 €
- entspricht im Monat
- 79 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wedel?
Wedel erhebt 13,2 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 950 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
So berechnen Sie die Steuer in Wedel
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Wedel anwenden
In Wedel gilt ein Satz von 13,2 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 13,2 % = 950 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Wedel
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Wedel?
In Wedel beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 13,2 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 950 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wedel?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 13,2 %. Beispiel: 600 € × 12 × 13,2 % = 950 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Wedel vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Wedel: der Hintergrund
Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Wedel darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.
Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Wedel.
