Bayern
Zweitwohnsitzsteuer Weiler-Simmerberg
Wer in Weiler-Simmerberg eine Nebenwohnung angemeldet hat, zahlt dafür Zweitwohnsitzsteuer. In Bayern setzt die Stadt dafür 16 % der Jahresnettokaltmiete an. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen Sie hier in wenigen Sekunden aus.
Zweitwohnsitzsteuer Weiler-Simmerberg berechnen
Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.
- Jahresnettokaltmiete
- 7.200 €
- Steuersatz
- 16 %
- Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
- 1.152 €
- entspricht im Monat
- 96 €
Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Weiler-Simmerberg?
Weiler-Simmerberg erhebt 16 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 1.152 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.
So berechnen Sie die Steuer in Weiler-Simmerberg
- 1
Jahresnettokaltmiete bestimmen
Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.
- 2
Steuersatz von Weiler-Simmerberg anwenden
In Weiler-Simmerberg gilt ein Satz von 16 % der Jahresnettokaltmiete.
- 3
Jahressteuer berechnen
7.200 € × 16 % = 1.152 € pro Jahr.
Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Weiler-Simmerberg
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Weiler-Simmerberg?
In Weiler-Simmerberg beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 16 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 1.152 € Steuer pro Jahr.
Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Weiler-Simmerberg?
Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 16 %. Beispiel: 600 € × 12 × 16 % = 1.152 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.
Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Weiler-Simmerberg vermeiden?
Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.
Zweitwohnsitzsteuer Weiler-Simmerberg: der Hintergrund
Rechtlich zählt die Abgabe zu den kommunalen Aufwandsteuern. Weiler-Simmerberg darf sie erheben, weil das Halten einer Zweitwohnung als besonderer Aufwand gilt. Erfunden wurde diese Steuer 1973 in Überlingen am Bodensee; das Bundesverfassungsgericht bestätigte sie 1983.
Zahlen müssen Mieter wie Eigentümer. Wer die Wohnung geerbt hat und darüber verfügen kann, ist ebenfalls betroffen – erst eine dauerhafte Vermietung beendet die Steuerpflicht.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Weiler-Simmerberg.
