Thüringen

Zweitwohnsitzsteuer Weimar

Die Zweitwohnsitzsteuer in Weimar beträgt 13 % der jährlichen Kaltmiete. Ob kleine Stadtwohnung oder Zweitdomizil – mit dem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie die Nebenwohnung im Jahr kostet.

Kostenloser Rechner

Zweitwohnsitzsteuer Weimar berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Weimar
Steuersatz der Gemeinde
13 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
13 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
936 €
entspricht im Monat
78 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Weimar?

Weimar erhebt 13 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 936 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

So berechnen Sie die Steuer in Weimar

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Weimar anwenden

    In Weimar gilt ein Satz von 13 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 13 % = 936 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Weimar

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Weimar?

In Weimar beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 13 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 936 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Weimar?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 13 %. Beispiel: 600 € × 12 × 13 % = 936 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Weimar vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Weimar: der Hintergrund

In Thüringen überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Weimar hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Weimar.