Baden-Württemberg

Zweitwohnsitzsteuer Weingarten (Baden)

Sie haben einen Zweitwohnsitz in Weingarten (Baden) und fragen sich, was die Stadt dafür verlangt? Der aktuelle Satz beträgt 9 % der Jahresnettokaltmiete – hier berechnen Sie Ihren persönlichen Betrag.

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Zweitwohnsitzsteuer Weingarten (Baden) berechnen

Monatliche Kaltmiete eingeben – Sie sehen sofort die ungefähre Jahressteuer.

Stadt / Kommune
Weingarten (Baden)
Steuersatz der Gemeinde
9 %
Jahresnettokaltmiete
7.200 €
Steuersatz
9 %
Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr
648 €
entspricht im Monat
54 €

Unverbindliche Schätzung. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde und kann abweichen (z. B. Mindestbeträge, Möblierungszuschläge, fiktive Miete bei Eigentum). Die angezeigten Sätze sind Richtwerte auf die Jahresnettokaltmiete.

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Weingarten (Baden)?

Weingarten (Baden) erhebt 9 % der Jahresnettokaltmiete – also der reinen Grundmiete für ein Jahr, ohne Heizung, Wasser und Nebenkosten. Bei 600 € Kaltmiete im Monat sind das 7.200 € im Jahr und damit rund 648 € Zweitwohnsitzsteuer pro Jahr.

Unter den 104 Gemeinden in Baden-Württemberg mit Zweitwohnsitzsteuer liegt Weingarten (Baden) damit im unteren Bereich.

So berechnen Sie die Steuer in Weingarten (Baden)

  1. 1

    Jahresnettokaltmiete bestimmen

    Monatliche Kaltmiete × 12. Beispiel: 600 € × 12 = 7.200 €.

  2. 2

    Steuersatz von Weingarten (Baden) anwenden

    In Weingarten (Baden) gilt ein Satz von 9 % der Jahresnettokaltmiete.

  3. 3

    Jahressteuer berechnen

    7.200 € × 9 % = 648 € pro Jahr.

Häufige Fragen – Zweitwohnsitzsteuer Weingarten (Baden)

Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Weingarten (Baden)?

In Weingarten (Baden) beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 9 % der Jahresnettokaltmiete. Bei einer Kaltmiete von 600 € im Monat – also 7.200 € im Jahr – ergibt das ungefähr 648 € Steuer pro Jahr.

Wie berechne ich die Zweitwohnsitzsteuer in Weingarten (Baden)?

Multiplizieren Sie Ihre monatliche Kaltmiete mit 12 und dann mit dem Steuersatz von 9 %. Beispiel: 600 € × 12 × 9 % = 648 € im Jahr. Grundlage ist immer die reine Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Wie kann ich die Zweitwohnsitzsteuer in Weingarten (Baden) vermeiden?

Wer die Zweitwohnung ausschließlich vermietet und die private Nutzung vertraglich ausschließt, hält eine reine Kapitalanlage – dann fällt in vielen Fällen keine Zweitwohnsitzsteuer an. Bei gemischter Nutzung lassen manche Satzungen eine anteilige Kürzung zu.

Zweitwohnsitzsteuer Weingarten (Baden): der Hintergrund

In Baden-Württemberg überlässt das Land seinen Kommunen die Zweitwohnsitzsteuer. Weingarten (Baden) hat davon Gebrauch gemacht und den Satz in einer Satzung festgelegt. Grundlage ist die reine Kaltmiete, nicht die Warmmiete.

Für die Stadt hat die Steuer zwei Seiten: Sie bringt Einnahmen, und sie schafft einen Anreiz, den Erstwohnsitz vor Ort anzumelden. Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz fließt mehr Geld aus dem Finanzausgleich.

Zweitwohnsitzsteuer in der Nähe von Weingarten (Baden)

Weitere Gemeinden in Baden-Württemberg mit ähnlichem oder abweichendem Satz:

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich ist allein die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung von Weingarten (Baden).